FAQ
Wir haben die Antworten. Informieren Sie sich hier zu den wichtigsten Themen rund um Ihre Immobilie.
Unser FAQ
In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Kauf, Verkauf und die Bewertung von Immobilien. Transparent, verständlich und kompakt für Sie zusammengefasst.
Maklerprovision
Meist wird eine „ortsübliche Maklerprovision“ zwischen Verkäufer und Makler vereinbart, die sich regional unterscheiden kann. Am weitesten verbreitet ist eine Provision in Höhe von 3,57 inkl. MwSt.. Diese Höhe trifft auch auf unsere Region zwischen Amberg und Regensburg zu.
Bei einer Beauftragung durch den Vermieter werden in der Regel 2 Monatskaltmieten fällig. Für den Mieter fallen keine Maklerkosten an.
Wenn der Mieter den Makler mit einer Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss der Mieter die fällige Provision zahlen.
Für Mietverträge gilt seit dem 01.06.2015 das Bestellerprinzip das besagt, dass die Kosten für den Makler derjenige tragen muss der diesen beauftragt hat.
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision entsteht, wenn der Makler erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat und ein notariell beurkundeter Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde. Sollte es zu keinem Verkauf oder keiner Vermietung kommen, wird auch keine Provision fällig. Beim Immobilienverkauf wird die Maklerprovision mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags fällig.
Bei einer Vermietung erfolgt die Fälligkeit der Provision mit dem Vertragsabschluss des Mietvertrags. In der Regel stellt der Makler nach Unterzeichnung des notariellen Kauf- oder Mietvertrags zeitnah eine Rechnung an die entsprechenden Vertragsparteien.
Wenn es sich um den Verkauf einer einzelnen Wohnung oder eines Einfamilienhauses handelt, muss die Provision für den Immobilienmakler zwischen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen geteilt werden.
Handelt es sich ein Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeeinheit, unbebautes Grundstück oder ein Paket aus mehreren Immobilien, so muss die Provision nicht zwangsläufig geteilt werden.
Immobilienmakler
Die Auswahl eines Immobilienmaklers ist eine wichtige Entscheidung, da es um Ihr Eigentum geht. Leider gibt es auch unseriöse Makler, weshalb es umso wichtiger ist, nicht den erstbesten oder billigsten Makler zu wählen. Ein guter Immobilienmakler sollte nicht nur über fundiertes Fachwissen im Bereich Immobilien verfügen, sondern auch innovative Marketingstrategien und gut organisierte Prozesse bieten. Ebenso entscheidend ist die zwischenmenschliche Harmonie zwischen Makler und Kunde, die sich in einem persönlichen Gespräch erkennen lässt. Lassen Sie sich nicht von Lockangeboten täuschen.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist es ratsam, nur einen einzigen Makler zu beauftragen, da die Beauftragung mehrerer Makler ineffizient und möglicherweise weniger profitabel ist. Ein Makleralleinauftrag stellt sicher, dass ein erfahrener Experte Ihre Interessen vertritt und den bestmöglichen Preis erzielt. Dies garantiert eine klare und zielgerichtete Vermarktung ohne Verwirrung auf dem Markt. Der Makler kennt Ihr Objekt in allen Details und kann potenziellen Käufern oder Mietern qualifizierte Auskünfte geben. Bei der Immobilienagentur Edel profitieren Sie von unserem umfassenden Service und unserer Expertise, die Ihnen helfen, Ihre Immobilie optimal zu verkaufen.
Nein, das kostet bei uns definitiv noch kein Geld. Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht erst nach Unterzeichnung des Maklervertrags durch den Kunden. Und auch dann wird die Provision erst fällig, sobald die Immobilie erfolgreich notariell verkauft ist oder der Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wird.
Sie gehen keinen Vertrag zwischen Makler und Kunde ein, wenn Sie sich beraten lassen. Der Maklervertrag entsteht erst mit der Unterzeichnung eines solchen. Sämtliche Beratungen und Termine, die vor Unterzeichnung des Maklervertrags durchgeführt werden, sind für unsere Kunden kostenlos und frei von jeglicher vertraglichen Verpflichtung.
Wir können nicht für andere sprechen aber bei der Immobilienagentur Edel müssen Sie keine Befürchtung haben, dass im Kleingedruckten irgendwelcher AGBs ein stiller Vertrag eingegangen wird.
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